Wer bewusst für seine Tiere einkaufen möchte, kommt nicht umhin sich mit den Etiketten auf den Futterdosen, -beuteln und –säcken zu beschäftigen.
Manches liest sich mitunter recht unappetitlich und mit den kurz gehaltenen Informationen eines Etiketts kann man als „Einkäufer“ für seine Tiere nicht richtig was anfangen. Deswegen möchten wir aufschlüsseln, was sich hinter den Inhaltsangaben des Tierfutters verbirgt.
Das Etikett (v. frz.: etiquetter) ist ein Hinweisschild auf oder an einem Produkt und dessen Verpackung, das Angaben über das Produkt, den Inhalt, Qualität oder Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten kann.
Auf Futtermitteln müssen vom Hersteller folgende Angaben gemacht werden:
1. die garantierte Analyse (wird in % angegeben)
2. die Liste der Inhaltsstoffe nach Gewicht geordnet
3. Bezeichnung Allein- oder Einzelfuttermittel
1) Garantierte Analyse – Gehalt an Inhaltsstoffen
Dies ist die Angabe der Nährwerte eines Futters. Der Hersteller gibt die Werte für Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche prozentual an. Der Wasseranteil muss nur angegeben werden, wenn er mehr als 10% beträgt.
Für unseren Beutefresser Hund ist das Protein der wichtigste Inhaltsstoff. Er benötigt qualitativ hochwertiges Eiweiß (Protein), welches er optimal verwerten kann. Der Anteil tierischen Proteins (Beute) im Vergleich zu dem Anteil pflanzlichen Proteins (Beutemageninhalt, Gräser) sollte im Futter entsprechend hoch sein. Gute Eiweißquellen für den Hund sind Muskelfleisch (Herz zählt auch zu dem Muskelfleisch), Eier, Hüttenkäse, Leber.
Die Problematik für uns Tierhalter besteht nun darin, dass beispielsweise die enthaltene Proteinmenge als Rohproteinmenge angegeben wird, die uns keinen Aufschluss über die Qualität des Proteins (pflanzlich oder tierisch) und tatsächliche Verwertbarkeit für unseren Vierbeiner gibt.
Gutes Futter zeichnet sich durch eine gute Verdaulichkeit und Verwertbarkeit aus. Der Hersteller darf die Verdaulichkeitswerte nicht angeben, aber für uns „Verbraucher“ lässt sich die Verdaulichkeit gut selbst beobachten:
- Fütterungsempfehlung des Herstellers: je mehr pro Tag verfüttert werden soll, desto schlechter ist die Qualität des Futters (geringe Verdaulichkeit)
- Kotmenge im Verhältnis zur gefressenen Futtermenge/Tag: je kleiner die Haufen und je geringer ihre Anzahl, desto besser ist die Verdaulichkeit.
- Optische Erscheinung des Tieres: auch ein glänzendes Fell gibt Aufschluss über die Qualität des Futters
2) Auflistung der Inhaltsstoffe
Die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe wird nach Gewicht absteigend sortiert angegeben.
Es gibt zwei Formen der Deklaration: die geschlossene und die offene Deklaration. Der Unterschied liegt darin, dass in der geschlossenen Deklaration die Inhaltsstoffe als Gruppen zusammengefasst werden (Beispiel: Weizen und Hafer werden zu Getreide zusammengefasst), wogegen bei der offenen Deklaration die Zutaten einzeln gelistet und teilweise sogar noch in Komponenten gesplittet werden (Beispiel: Mais, Weizen; Mais gesplittet in Komponenten: Mais, Maisgrieben, Maismehl).
Beides hat seine Vor- und Nachteile: während bei der geschlossenen Deklaration schnell ersichtlich ist für uns „Verbraucher“ wie die Anteile Fleisch/Getreide verteilt sind, erhalten wir über deren Art und Qualität keinen Aufschluss. Bei der offenen Deklaration bedarf es ein wenig Kopfrechnerei, um den jeweiligen Anteil herauszufinden. Zudem ist es ein taktisch kluger Zug des Herstellers, wenn er so beispielsweise den Anteil des tatsächlichen Getreidegehalts „optisch“ verkleinert durch die Aufsplittung in mehrere kleine Bestandteile, bei der die einzelnen Komponenten natürlich so aufgrund des „geringeren“ Anteils an das Ende der Liste rutschen.
Weiterhin müssen wir „Verbraucher“ auch bedenken, dass die Zutatenzusammensetzung vor den Futterverarbeitungsprozessen angegeben wird, was bedeutet, dass sich durch die Verarbeitung der eigentliche Zutaten-Anteil nochmalig verschieben kann (z.B. Trocknung: Frischfleisch verliert einen großen Anteil seines Gewichts, so dass sein Anteil im Endprodukt möglicherweise viel niedriger ist).
3) Allein- und Einzelfuttermittel
Als Alleinfuttermittel gilt ein Futtermittel dann, wenn es eine für die jeweilige Tierart ausgewogene Nahrung ist, der keine ergänzenden Zusätze hinzugefügt werden müssen.
Ein Einzelfutter hingegen enthält nur Bestandteile einer für das Tier ausgewogenen Ernährung, der entsprechend Zusätze beigefügt werden müssen, damit die Ernährung des Tiers ausgewogen und vollständig ist (Beispiel: reines Fleischprodukt, das durch entsprechendes Beifutter wie Flocken und/oder Vitamin-/Mineralpräparate ergänzt werden muss).
In den USA gibt es genaue Bestimmungen für die Deklaration „Alleinfuttermittel“, die die Minimumanforderungen an Nährstoffen für Hund und Katz berücksichtigen. Das Futter muss also den Anforderungen dieser Bestimmungen entsprechen, damit es als „Alleinfuttermittel“ vom Hersteller deklariert werden darf. In Europa dagegen gibt es solche vergleichbaren Vorschriften nicht! Es bleibt ganz dem Hersteller überlassen, ob er das Futter als Einzel- oder Alleinfuttermittel deklariert.
Futtermittel und die Gesetze
Gesetzlich wurden Futtermittel früher gesondert vom Lebensmittelgesetz behandelt, aber diverse Lebensmittelskandale hatten ihren Ursprung im Futtermittelbereich, so dass im Jahre 2005 wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wurde, der für Futtermittel und Lebensmittel gleichermaßen gilt.
Dies soll dem Verbraucherschutz dienen: höchste Priorität hat die Lebensmittelsicherheit, und Futtermittel und Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Die einwandfreie Qualität der Ware ist von Hersteller, Händler und Inverkehrbringer sicherzustellen. Es wird die Rückverfolgbarkeit der Produkte und deren Verarbeitungsstufen gewährleistet.
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB
Diese rechtliche Zusammenfassung von Lebensmittel- und Futtermittel bezieht sich allerdings auf die Rückverfolgbarkeit und Sicherstellung der Qualität, nicht jedoch auf den „Inhalt“ – bei den Futtermitteln kann auf gänzlich andere Ressourcen zurückgegriffen werden als bei Lebensmitteln für den Menschen. Laut des Europäischen Futtermittelgesetzes darf in der Tierfutterherstellung z. Bsp. auch die Verwendung von Hufen, Federn und Hörnern oder Schlachtabfälle und Kadaver von Pelztieren stattfinden unter der Bezeichnung „tierische Nebenprodukte“.
Dieser Artikel wird fortgesetzt in:
Futtermitteletikettenkunde Teil 2 – Inhalts- und Zusatzstoffe
Futtermitteletikettenkunde Teil 3 – Wie lese ich sie richtig?
Quellen und weiterführende Informationen allgemein:
Europäisches Futtermittelrecht
Auswirkungen des neuen Lebensmittel- und Futtermittelrechts
Wikipedia: Futtermittel
© Jill Peters 2009 – www.visions-inside.de