Aus dem Kontext gerissen
.. ist das hier, aber es beschäftigt mich derzeit.
Selbst nach katholischer Lehre (z.B. die Lehre von den fünf b’s) sind vor der Vergebung mehrere Vorbedingungen zu erfüllen, damit Gott (nicht ein Mensch!) jemandem verzeihen kann. Die wichtigsten davon sind Einsicht in die Schuld (Bereuen), das (im Urchristentum sogar öffentliche) Bekennen der Schuld, und das Wiedergutmachen des eingetretenen Schadens. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dann ist nach katholischer Lehre keine sakramentale Absolution möglich. Dies scheint wohl den Leuten nicht bekannt zu sein, die immer wieder fordern, Opfer müssten ihren Tätern bedingungslos aus freien Stücken verzeihen!
Bin nämlich auf eine sehr informative Seite gestoßen, als ich nach EMDR gegoogelt habe. Sehr hart zu lesen, hinterlässt auch einen Riesenbatzen an Betroffenheit, da der Autor seine eigenen Hintergründe nicht im Verborgenen hält. Nichtsdestotrotz eine doch recht hilfreiche Seite: www.aufrecht.net
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